Julia Dencker – The Peaceful Path

Steinweg 46, 06484 Quedlinburg

Kontakt: contact@the-peaceful-path.com | www.the-peaceful-path.com

Geltungsbereich: Diese AGB gelten für alle Leistungen von Julia Dencker – The Peaceful Path (nachfolgend „Auftragnehmerin“) gegenüber Unternehmenskunden (nicht Verbrauchern) im Weiteren auch "Kunde" genannt.

1. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots der Auftragnehmerin durch den Unternehmenskunden zustande (per E-Mail, telefonisch, Post oder Online-Formular). Eine besondere Form ist nicht erforderlich. Mit der Auftragsbestätigung (per Mail versandt) durch die Auftragnehmerin wird das Angebot bindend. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

2. Leistungen & Pflichten

2.1 Leistungen der Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin bietet Konfliktanalysen, Konfliktbearbeitung, Konfliktlösungsstrategien, Friedensbildung und Beratung an. Dies umfasst u.a.:

  • Einzelinterventionen (z. B. Coaching, Workshops)

  • Konfliktanalysen mit Ersteinschätzungsbericht

  • Langfristige Begleitung (3–12 Monate) zur nachhaltigen Konfliktlösung

  • Formate: Workshops, Vorträge, Seminare, Fortbildungen, 1:1-Coaching, Beratungsgespräche

  • Methoden (u.a.): Konfliktanalyse, Konfliktlösung, partizipative Prozesse, Embodiment, Gespräche, etc.

2.2 Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt der Auftragnehmerin alle notwendigen Informationen zur Verfügung, ermöglicht Zugang zu relevanten Arbeitsabläufen und stellt Mitarbeiter:innen für die Zusammenarbeit frei.

3. Vergütung & Zahlungsbedingungen

3.1 Preise

Die Vergütung richtet sich nach Art, Umfang und Dauer der vereinbarten Leistungen und wird individuell im jeweiligen Angebot festgelegt.

Die Auftragnehmerin arbeitet grundsätzlich mit einheitlichen Preisgrundlagen. Gleichzeitig ist ihr bewusst, dass insbesondere gemeinnützige Organisationen, Non-Profit-Organisationen sowie Akteur:innen aus dem sozialen Bereich häufig mit begrenzten finanziellen Ressourcen arbeiten.
Unternehmenskunden aus diesen Bereichen können die Auftragnehmerin daher im Rahmen der Angebotsanfrage darauf hinweisen, wenn sie sich eine abweichende finanzielle Vereinbarung wünschen. In diesem Fall wird gemeinsam geprüft, ob und in welcher Form eine angepasste Vergütung möglich ist. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten folgende Richtpreise:

  • Workshops: ab 95 € pro Stunde

  • Beratung: 110 € pro Stunde

  • Coaching: 110 € / 75 Minuten

  • Tagessatz:
    – ab 660 € für Unternehmenskunden aus dem gemeinnützigen, sozialen oder Non-Profit-Bereich (Kategorie 1)
    – ab 900 € für Unternehmen, Behörden sowie wirtschaftlich leistungsstärkere Organisationen (Kategorie 2)

Der Tagessatz gilt ab einer Vor-Ort-Präsenz von fünf Stunden und unabhängig von der konkreten Anzahl der durchgeführten Leistungsstunden. Vor- und Nachbereitungszeiten sind im Honorar enthalten.

Weitere Leistungen werden – sofern nicht anders vereinbart – wie folgt vergütet:

  • Konfliktanalysen: ab 1.500 €

  • Konfliktbearbeitung / Interventionen:
    – ab 2.800 € (3 Monate)
    – ab 4.500 € (6 Monate)
    – ab 8.500 € (12 Monate)

  • Evaluationsprozesse: ab 1.500 €

  • Vorträge & Keynotes: ab 150 € pro Stunde

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der konkrete Leistungsumfang sowie der finale Preis ergeben sich aus dem individuellen Angebot der Auftragnehmerin.

3.2 Zahlungsmodalitäten

Die Zahlungsmodalitäten werden im jeweiligen Angebot festgelegt. Je nach Art, Umfang und Dauer der Leistung können unterschiedliche Zahlungsmodelle vereinbart werden. Die Auftragnehmerin behält sich vor, im Einzelfall zu entscheiden, welche Zahlungsmodalität zur Anwendung kommt.

Sofern im Angebot vorgesehen, können folgende Zahlungsoptionen vereinbart werden:

  • Einmalzahlung der Gesamtsumme
    Bei vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung wird ein Skonto von 5 % auf die Gesamtsumme gewährt.

  • Ratenzahlung
    Die Vergütung kann in gleich hohen monatlichen Raten über die Dauer des vereinbarten Interventions- oder Beratungszeitraums beglichen werden. Die konkrete Ausgestaltung (Höhe, Anzahl und Fälligkeit der Raten) wird im Angebot festgelegt.

  • 30/70-Regelung
    In diesem Fall sind 30 % der vereinbarten Vergütung vor Projektbeginn fällig.
    Die verbleibenden 70 % werden mit Vorlage des Abschlussberichts oder mit Durchführung der letzten vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt.

Bei einmaligen Leistungen (z. B. Workshops, Vorträge, Tagesformate) erfolgt die Rechnungsstellung nach Durchführung der Leistung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen des § 288 BGB. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Verzugszinsen sowie eine pauschale Mahngebühr in gesetzlich zulässiger Höhe zu erheben.

3.3 Zusätzliche Kosten

Zusätzlich zur vereinbarten Vergütung können weitere Kosten anfallen, sofern diese für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Reise- und Übernachtungskosten
    Bei einer Anreise von mehr als 1,5 Stunden (einfache Strecke) werden Kosten für Bahn- oder Flugtickets, Übernachtungen, Mietwagen sowie sonstige notwendige Reisekosten gesondert in Rechnung gestellt.

  • Material- und Sachkosten
    Aufwendungen für speziell benötigte Materialien (z. B. Arbeitsunterlagen, Druckkosten, Moderationsmaterial, Arbeitsblätter, externe Tools oder technische Hilfsmittel), die über das übliche Maß hinausgehen oder eigens für den Auftrag beschafft werden, können separat berechnet werden.
    Hierüber wird der Kunde vorab informiert.

  • Externe Leistungen
    Kosten für extern beauftragte Dritte (z. B. Co-Moderator:innen, Übersetzer:innen, Raummiete, Technikdienstleister) werden – sofern vereinbart – ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

3.4 Stornierung

Einzeltermine (z. B. Coaching- oder Beratungssitzungen) können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert oder verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die volle Vergütung fällig.

Workshops, Tagesformate und mehrtägige Veranstaltungen können wie folgt storniert werden:

  • bis 21 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei

  • 20 bis 8 Kalendertage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung

  • ab 7 Kalendertagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung

Bereits entstandene Zusatzkosten (z. B. Reise-, Material- oder Stornokosten Dritter) sind in jedem Fall zu erstatten.

Absage durch die Auftragnehmerin:
Sollte die Auftragnehmerin aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt an der Durchführung der vereinbarten Leistung gehindert sein, wird der Termin nach Möglichkeit einvernehmlich verschoben. Ist eine Verschiebung nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

4. Laufzeit & Kündigung

Die Laufzeit richtet sich nach dem gebuchten Paket oder der vereinbarten Vertragsdauer. Für Pakete mit definierten Laufzeiten (z. B. 3, 6 oder 12 Monate) ist eine ordentliche Kündigung nicht vorgesehen.

Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei schweren Vertragsverletzungen möglich, z. B.:

  • Vertrauensbruch

  • Datenschutzverstoß

  • grobe Pflichtverletzung

Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags aus Gründen, die nicht durch die Auftragnehmerin verschuldet wurden (z. B. Änderung der organisatorischen Rahmenbedingungen, Krankheit der Auftragnehmerin, höhere Gewalt), werden bereits erbrachte Leistungen anteilig in Rechnung gestellt. Nicht erbrachte Leistungen werden nicht berechnet, soweit kein Verschulden der Auftragnehmerin vorliegt.

Für Leistungen, die teilweise erbracht wurden (z. B. einzelne Coaching-Sitzungen, Workshops), erfolgt die Abrechnung nach erbrachter Leistung, sofern keine gesonderte Regelung im Angebot vereinbart wurde.

5. Haftung & Gewährleistung

5.1 Haftungsbeschränkung
Die Auftragnehmerin haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Erfolgsgarantie für Konfliktlösungen, Friedensberatung oder Workshop-Ergebnisse besteht nicht, da der Erfolg maßgeblich von der aktiven Mitwirkung der Teilnehmenden sowie von externen Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereiches der Auftragnehmerin liegen.

5.2 Gruppenformate & Veranstaltungen
Für Schäden, die Teilnehmende während Workshops, Seminaren oder Veranstaltungen erleiden, haftet die Auftragnehmerin nur bei nachweisbarem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere für mittelbare Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

5.3 Versicherung
Die Auftragnehmerin verfügt über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Weitere Versicherungen (z. B. Unfallversicherung der Teilnehmenden) obliegen dem Kunden bzw. Veranstalter.

6. Vertraulichkeit & Datenschutz

Die Auftragnehmerin verarbeitet alle personenbezogenen und unternehmensbezogenen Daten DSGVO-konform. Sie unterliegt der gesetzlichen Geheimhaltungspflicht und behandelt alle sensiblen Informationen vertraulich. Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse aus Analysen, Coachings, Workshops oder Beratungen dürfen nur innerhalb der Organisation des Kunden verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder öffentliche Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin. Weiterführende Informationen finden sich in der Datenschutzbestimmung für Geschäftskunden.

7. Urheberrecht & Nutzungsrechte

Alle Materialien der Auftragnehmerin (Analysen, Schulungsunterlagen, Präsentationen, Handouts, Methodenmaterialien) unterliegen dem Urheberrecht. Der Kunde erhält das recht zur internen Nutzung innerhalb seines Unternehmens oder seiner Organisation. Eine Weitergabe an Dritte, Reproduktion oder öffentliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin erlaubt. Die Auftragnehmerin behält sich alle sonstigen Nutzungsrechte vor.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.

8.2 Gerichtsstand & anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Quedlinburg, soweit rechtlich zulässig. Es gilt deutsches Recht.

8.3 Änderungen der AGB
Änderungen oder Anpassungen der AGB werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

Hinweis
Der Erfolg von Konfliktlösungen, Trainings, Beratungen oder Interventionen hängt von der aktiven Mitwirkung aller Beteiligten ab. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Maßnahmen.

Gültig ab: 22. Januar 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)